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AUSRÜSTUNG - SPORT - JAGD

Sicherheitshinweise Blei

Blei in Munition und anderen Artikeln


Hinweise zur Gefährdung und Handhabung von Blei in Munition

Blei steht im Verdacht Krebs zu erzeugen, das zentrale Nervensystem, das Blut, die Nieren zu schädigen, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib zu gefährden. Auch von belasteter Muttermilch kann eine Gefahr ausgehen.

Wenn Munition gezündet wird, wird eine kleine Menge an Teilchen erzeugt. Diese Partikel können Spuren von Kupfer, Zink und Blei enthalten. Prozesse, bei denen Staub, Rauch oder Dämpfe entstehen, können zu einer Bleiaufnahme in den Körper führen, die ausreicht, um gesundheitsschädlich zu sein. 

Beim Schießen im Innenbereich ist eine gute Belüftung erforderlich, um die Gase nach vorne vom Schützen wegzuleiten.
Die Munition außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Vor Hitze, Funken, offenen Flammen und heißen Oberflächen schützen. Nicht schleifen, stoßen oder reiben. In der Originalverpackung aufbewahren. Die Demontage solcher Artikel ist verboten!


Maßnahmen:

  • Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden den Arzt aufsuchen
  • Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen
  • Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lid gründlich unter fließendem Wasser abspülen. Bei anhaltendem Augenreiz einen Facharzt aufsuchen.
  • Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen, Arzt konsultieren.
  • Rauchschwaden: Möglicherweise Reizung der Atmungsorgane und der Augen.


Allgemeine Hinweise: 

  • Verletzte sofort aus der Gefahrenzone bringen. 
  • Bei Verbrennungen Haut, die betroffen ist, solange wie möglich, mit kaltem Wasser abkühlen. 
  • Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.


Umweltschutzmaßnahmen:

  • Verstreute Patronen oder Geschosse aufnehmen und der Entsorgung an Berechtigte zuführen; bei Aufnahme mit der Hand sollten Maßnahmen zum Schutz vor Hautkontakt getroffen werden (z.B. Handschuh). 
  • Für den Abfall sind die Vorgaben des EU-Abfallverzeichnisses und der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfallRRL) maßgeblich. 
  • Falls das Produkt in Gewässer oder die Kanalisation gelangt ist, den Erdboden oder Pflanzen verunreinigt hat, sind Feuerwehr oder Polizei darauf hinweisen.
 
 
 
 
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